Wir führen im Auftrag von paritätischen Kommissionen oder im Auftrag von Unternehmen Lohnbuchkontrollen durch. Wir prüfen dabei die Einhaltung der für das Unternehmen anwendbaren Gesamtarbeitsverträge in den weiten Bereichen Arbeitszeit, Löhne, Ferien und Feiertage, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz u. a. m. Das Resultat einer Lohnbuchkontrolle und insbesondere der von einer paritätischen Kommission gefällte Entscheid über allfällige Nachzahlungen oder Sanktionen kann für ein betroffenes Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Bei der Durchführung einer solchen Kontrolle sind wir uns dieses Umstands stets bewusst und arbeiten daher eng mit den betroffenen Unternehmen sowie mit unseren Auftraggebenden zusammen.
Unsere Fachkompetenz befähigt uns, den paritätischen Kommissionen nach erfolgter Prüfung mittels eines vollständigen und stilsicher verfassten Schlussberichts eine detaillierte und nachvollziehbare Grundlage für deren Entscheide zu liefern. Den betroffenen Unternehmen garantieren wir eine effiziente, transparente und unkomplizierte Arbeitsweise, um deren Aufwand im Kontrollverfahren möglichst gering zu halten.
Nach Abschluss einer Lohnbuchkontrolle stehen wir unseren Auftraggebenden jederzeit für Erläuterungen und weitere Beratung zur Verfügung.